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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

inklusive Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

für die SaaS-Anwendung „Rampenplanung V2"


Teil A

Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Softwarelösung „Rampenplanung V2" (nachfolgend „Software") zwischen der [FIRMENNAME / BETREIBERNAME, Anschrift] (nachfolgend „Anbieter") und dem nutzenden Unternehmen (nachfolgend „Kunde").

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Bereitstellung, Testphase (Beta-Betrieb) und künftige Vergütung

Unentgeltliche Testphase:

Die Software wird dem Kunden für die Dauer der Pilot- und Testphase unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass sich die Software im Entwicklungsstadium (Beta-Version) befindet und Funktionsabweichungen oder Softwarefehler auftreten können.

Keine Beschaffenheitsgarantie:

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten, Ausstattungsmerkmale oder Weiterentwicklungen besteht während der Testphase nicht.

Übergang in ein kostenpflichtiges Modell:

  • Die unentgeltliche Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
  • Beabsichtigt der Anbieter, den Dienst zukünftig kostenpflichtig anzubieten, wird dem Kunden rechtzeitig vorab ein entsprechendes Angebot mit den geltenden Preis- und Lizenzmodellen unterbreitet.
  • Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot ausdrücklich und aktiv annimmt (z. B. durch Auswahl eines Tarifplans im Kundenkonto).

§ 3 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Zugangsdaten:

Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Rechtmäßigkeit der Daten:

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Buchungs-, Rampen-, Fahrzeug- und Logistikdaten allein verantwortlich.

Rechte Dritter:

Der Kunde stellt sicher, dass durch die Eingabe von Daten Dritter (z. B. Speditions-, Frachtführer- oder Fahrerdaten) keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben verletzt werden.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit (Service Level Agreement) besteht während der unentgeltlichen Testphase nicht.

Notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Entwicklungsarbeiten können zu temporären Ausfällen oder Leistungseinschränkungen führen.

§ 5 Haftungsbeschränkung

Während der unentgeltlichen Bereitstellung (Testphase) haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Regelungen der Leihe bzw. Schenkung (§§ 521, 599 BGB) ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Anlage 1 (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Die Anlage 1 ist ausdrücklicher und integraler Bestandteil dieses Vertrages.

§ 7 Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag über die Testphase wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beide Parteien können den Testbetrieb jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen (oder fristlos durch den Anbieter bei Einstellung des Testbetriebs) in Textform kündigen.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt die Nutzungsberechtigung und der Zugang wird gesperrt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Teil B

Anlage 1 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

(gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung)

zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher") und dem Anbieter (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

1. Gegenstand, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der SaaS-Lösung „Rampenplanung V2".

Kategorien betroffener Personen:

  • Mitarbeiter des Verantwortlichen (Disponenten, Rampenpersonal)
  • Mitarbeiter von Geschäftspartnern, Frachtführern und Speditionen (Fahrer, Disponenten)

Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten:

  • Vor- und Nachnamen
  • Kontaktdaten (geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefon-/Mobilfunknummer)
  • Fahrzeugbezogene Daten (Kfz-Kennzeichen, Auflieger-Kennzeichen)
  • Buchungsdaten (Zeitstempel, Rampenzuweisung, Status der Be-/Entladung)

2. Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Weisungen werden anfänglich durch diesen Vertrag und die Nutzung der Software erteilt.

Ist der Auftragsverarbeiter nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht der Mitgliedstaaten verpflichtet, Daten anderweitig zu verarbeiten, teilt er dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, sofern das Gesetz dies nicht untersagt.

3. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Verschlüsselung:Verschlüsselung der Datenübertragung nach dem aktuellen Stand der Technik (z. B. TLS/HTTPS).
  • Zugangskontrolle:Authentifizierung über gesicherte Passwörter/Zugangsdaten.
  • Verfügbarkeit:Regelmäßige Backups und Sicherheitskopien.
  • Vertraulichkeit:Beschränkung des Zugriffs auf autorisierte Personen nach dem Minimalprinzip.

4. Vertraulichkeit und Verpflichtung der Beschäftigten

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich alle Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer)

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (z. B. Hosting-Provider, Rechenzentren) mit der Verarbeitung von Daten zu beauftragen.

Der Auftragsverarbeiter setzt derzeit folgende Dienstleister ein:

  • Hosting / Cloud-Infrastruktur: [Name des Hosters, z. B. Hetzner Online GmbH, AWS Europe, etc.], Serverstandort: [Deutschland / EU].

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung oder Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter. Dem Verantwortlichen steht ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund zu.

6. Rechte betroffener Personen und Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung nach Art. 15–22 DSGVO).

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO) und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies erforderlich ist.

7. Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht oder vernichtet der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten.